Allgemeine Infos
Für jeden Studiengang gibt es eine offizielle Studien- und Prüfungsordnung, die über die Ziele, den Umfang und den Aufbau des jeweiligen Studiengangs, aber auch über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen informiert. Mit den Ordnungen für Ihren Studiengang sollten Sie sich daher unbedingt vertraut machen. Alle Studien- und Prüfungsordnungen der Universität sind online verfügbar.
Unsere Studiengänge sind modularisiert. Das bedeutet, alle Lehrveranstaltungen sind zu thematischen Einheiten zusammengefasst: sog. Modulen. Im Studienverlauf müssen bestimmte Module absolviert werden. Neben diesen Pflichtmodulen gibt es in den meisten Studiengängen auch Wahlpflichtmodule, die eine individuelle Schwerpunktsetzung erlauben. Einen Überblick über alle Module eines Studiengangs vermitteln die sog. Modulhandbücher.
Auf den weiteren Seiten finden Sie hier vielfältige Hinweise zum Studium. Es wird u.a. erläutert, mit welchen Arten von Studien- und Prüfungsleistungen Sie es in unseren Lehrveranstaltungen zu tun bekommen (können), worauf Sie beim Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten achten müssen und welche Formalia einzuhalten sind.
Zögern Sie auch nicht, sich mit Ihren Fragen zum Studium an die (hauptamtlich) Lehrenden zu wenden und deren Sprechstunden zu besuchen!
Wissenschaftliches Arbeiten
Im Rahmen eines wissenschaftlichen Studiums sind Sie als Studierende aufgefordert, sich mit Ihrem Studienfach aktiv auseinanderzusetzen. Nur der kleinere Teil des Wissens wird Ihnen von den Lehrenden vermittelt. Überwiegend erarbeiten Sie eigenständig Wissen und stellen die Ergebnisse in Ihren Studien- und Prüfungsleistungen dar.
In der Regel haben Sie in den Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, im Kontext des Veranstaltungsthemas einen Themenbereich auszuwählen, den Sie genauer bearbeiten möchten. In den meisten Fällen arbeiten Sie dabei in Kleingruppen und projektorientiert. Die konkrete Themen- und Fragestellung sprechen Sie bitte nach Ihren ersten Recherchen mit dem/der Lehrenden ab. Nutzen Sie dazu die Sprechstunden oder (bei kurzen Fragen) auch die Kommunikation via E-Mail.
Es wird bei der Bearbeitung eines Themas eine eigenständige Leistung von Ihnen erwartet. Das bedeutet, Sie beschäftigen sich mit wissenschaftlichen Texten zum gewählten Thema, geben diese aber nicht einfach wieder, sondern verfolgen ein eigenes Erkenntnisinteresse. Beispielsweise können Sie zwei unterschiedliche Theorien (etwa zur Wirkung medialer Gewaltdarstellungen) systematisch vergleichen oder ein konkretes (z.B. mediales) Phänomen mit einer geeigneten Methode beschreiben und analysieren.
Im Adjektiv eigenständig steckt auch die Forderung und Erwartung, dass Sie Ihre Studien- und Prüfungsleistungen nicht aus dem Internet oder anderen Quellen abschreiben bzw. kopieren. Entsprechende Plagiate werden als Täuschungsversuch gewertet. Damit gilt die Leistung automatisch als nicht bestanden. Vielleicht noch schwerer wiegt der Vertrauensverlust, der sich auf künftige Beratungs- und Betreuungssituationen sehr nachteilig auswirken kann!
Mit jeder eingereichten Leistung ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung abgeben, in der Sie bestätigen, dass Sie alle Zitate kenntlich gemacht und alle benutzten Quellen aufgeführt haben. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen.
Credit Points
Was sind Credit Points?
In den Lehrveranstaltungen können bzw. müssen Sie in der Regel Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen. Für diese Leistungen werden sog. Credit Points (CP) vergeben. Credit Points bescheinigen den investierten Lern- bzw. Arbeitsaufwand (Workload) und sagen nichts über die Qualität der Arbeitsergebnisse aus. Jeder CP bescheinigt dem Studierenden einen erbrachten Workload im Umfang von ca. 30 Stunden. Auf dieser Grundlage werden für erbrachte Leistungen die CP vergeben, wobei von der Zeit ausgegangen wird, die man durchschnittlich für entsprechende Leistungen benötigt. Um einen Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen, müssen im Schnitt 30 CP pro Semester erworben werden (in weiterbildenden Studiengängen etwa die Hälfte).
Viele Leistungsformen können auch von einer Gruppe erbracht werden. Bei Gruppenleistungen muss jedes Gruppenmitglied den entsprechenden Workload einbringen. Wenn z.B. den Mitgliedern einer Dreiergruppe je 4 CP bescheinigt werden, müssen in der Leistung 4 mal 3 mal 30 (also 360) Stunden stecken (inkl. Teilnahme an der Veranstaltung). Vor diesem Hintergrund werden von Gruppen umfangreichere bzw. komplexere Bearbeitungen erwartet. Wie viele CP üblicherweise für welche Leistungsformen vergeben werden, können Sie auf der Unterseite Leistungsformen nachsehen.
Wie viele Credit Points benötige ich?
Um einen Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen, müssen im Schnitt 30 CP pro Semester erworben werden (in weiterbildenden Studiengängen etwa die Hälfte). Die Module umfassen in aller Regel 10 CP. Für einen Großteil der Module gilt die Vorgabe, dass eine nicht benotete (aber zu bestehende) Studienleistung mit 4 CP und eine benotete Prüfungsleistung mit 6 CP nachgewiesen werden müssen. Das heißt, in einer Veranstaltung zum jeweiligen Modul erbringen Sie eine 4 CP- und in der anderen eine 6 CP-Leistung. In einigen Studiengängen gibt es neuerdings das Modell, dass Sie zwei 5 CP-Leistungen pro Modul erbringen müssen, davon ist dann eine benotet und eine unbenotet. Um auf 30 CP pro Semester zu kommen, genügt in beiden Modellen die aktive Teilnahme an ca. sechs Lehrveranstaltungen (andere Regelungen gelten z.B. für Praktika und die Abschlussprüfungen). Genauere Informationen entnehmen Sie dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs.
Wie werden die CP bescheinigt?
Sie reichen Ihre jeweilige Leistung in der vom Lehrenden festgelegten Frist (zusammen mit Ihrer Eigenständigkeitserklärung) ein, diese wird i.d.R. innerhalb von ca. sechs Wochen durchgesehen. Wenn sie den Anforderungen genügt, meldet der Lehrende die von Ihnen erbrachten CP (und ggf. auch die Note) für das jeweilige Modul dem zuständigen Prüfungsamt, wo sie in das HISQIS eingetragen werden. Ihre Leistung können Sie dann wieder abholen und auf Wunsch mit dem Lehrenden besprechen.
Etwas anders ist das Verfahren im MA Medienbildung. Dort werden die Leistungen auf klassischen Leistungsscheinen bestätigt. Sie legen Ihrer Arbeit hier ein vorausgefülltes LN-Formular bei (ein leeres Word-Formular können Sie hier herunterladen), das der Lehrende unterschreibt und stempelt, wenn die Leistung in Ordnung ist. Diesen Schein holen Sie sich dann mit Ihrer Arbeit ab und reichen ihn selbst beim Prüfungsamt ein.
Leistungsformen
Welche Arten von Studien- und Prüfungsleistungen sind möglich?
Eine zusammenfassende Darstellung für externe Lehrbeauftragte in der Medienbildung haben wir hier zum Download (als PDF) zusammengestellt: Infos für Lehrbeauftragte.
Folgende Arten von Studien- und Prüfungsleistungen sind in unseren Studiengängen üblich, welche Leistungsformen in einer konkreten Lehrveranstaltung möglich sind, entscheidet der oder die Lehrende:
- Hausarbeit: eigenständige schriftliche Bearbeitung einer Frage- bzw. Aufgabenstellung aus dem Themenbereich der Lehrveranstaltung
- Präsentation (mit schriftlicher Ausarbeitung): eigenständige Auseinandersetzung mit einer Frage- bzw. Aufgabenstellung und Darstellung der Arbeitsergebnisse in der Lehrveranstaltung (mit anschließender Diskussion)
- Medienprodukt: eigenständige Bearbeitung einer Frage- bzw. Aufgabenstellung aus dem Themenbereich der Lehrveranstaltung und Aufbereitung der Arbeitsergebnisse in Form eines Medienprodukts
beliebte Medienprodukte sind Videoessays und Internetprojekte - Klausur: Beantwortung von Fragen oder Bearbeitung von Aufgaben unter Aufsicht
- Mündliche Prüfung: Überprüfung erworbenen Wissens und des Umgangs damit im mündlichen Gespräch
- Portfolio: schriftliche Dokumentation und Reflexion des Prozesses der Lösung von Aufgaben
- Projektbericht: schriftliche oder mediale Dokumentation und Reflexion der Mitarbeit in einem (wissenschaftlichen) Projekt
Wie viele CP erhalte ich für welche Leistungen?
Die Module umfassen in aller Regel 10 CP, und für erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen werden an der FHW üblicherweise 4 oder 6 CP vergeben. Dabei wird auch Ihre regelmäßige Teilnahme und die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Lehrveranstaltung mit einem entsprechenden Zeitaufwand berücksichtigt bzw. mit eingerechnet. Die CP für die Teilnahme und die CP für die Leistungserbringung sind immer verkoppelt: Es werden also keine CP nur für die Teilnahme vergeben (keine “Sitzscheine”), und Sie können auch keine Leistungen unabhängig von einer Lehrveranstaltung erbringen (Ausnahme: Bachelor- und Masterprüfung).
Hier sind einige der üblichen Leistungsformen aufgeführt, mit denen im Rahmen einer Lehrveranstaltung 4 oder 6 CP (inkl. der regelmäßigen und aktiven Teilnahme) erworben werden können:
Leistung (inkl. Teilnahme) | CP | Anmerkung |
Präsentation plus schriftliche Ausarbeitung | 4 | Eine Ausarbeitung ist eine Verschriftlichung des Präsentierten (unter Einhaltung der Formalia für eine schriftliche Arbeit) |
Präsentation plus Hausarbeit | 6 | Eine Hausarbeit greift das Thema der Präsentation auf, geht aber inhaltlich über das Präsentierte hinaus, umfasst also weitere Aspekte des Themas (die Hausarbeit ersetzt hier die Ausarbeitung) |
Hausarbeit ohne Präsentation | 4 | Eine Hausarbeit bearbeitet hier eine Fragestellung aus der Lehrveranstaltung, ohne dass die Ergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt werden (für sehr komplexe Arbeiten können 6 CP vergeben werden) |
Präsentation plus Medienprodukt (z.B. Videoessay, Internetprojekt) | 6 | Das Medienprodukt greift das Thema der Präsentation auf, geht aber inhaltlich über das Präsentierte hinaus, umfasst also weitere Aspekte des Themas (das Medienprodukt ersetzt hier die Ausarbeitung der Präsentation) |
Medienprodukt ohne Präsentation | 4 | Ein Medienprodukt bearbeitet hier eine Fragestellung aus der Lehrveranstaltung, ohne dass die Ergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt werden (für komplexe Medienprodukte können 6 CP vergeben werden) |
Portfolio | 4 | Eine Zusammenstellung einer Reihe von kleineren Aufgabenbearbeitungen, in denen Lernprozesse dokumentiert und reflektiert werden |
Weitere mögliche, in der Bildungswissenschaft und Medienbildung aber wenig verbreitete Leistungsformen sind die Klausur und die mündliche Prüfung.
Bewertungen
In den Bachelor- und Masterstudiengängen finden Modulprüfungen überwiegend studienbegleitend statt. Das bedeutet, Sie legen keine zusätzliche Modulprüfung ab, sondern das Modul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei ist die Note der Prüfungsleistung (i.d.R. die 6 CP-Leistung) zugleich die Modulnote.
Für die Bewertungen gilt das Bewertungsschema mit den Noten sehr gut (1) bis nicht ausreichend (5). Zur differenzierten Bewertung können durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten um 0,3 Zwischenwerte gebildet werden. Ausgeschlossen sind aber die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3. Nicht ausreichende Leistungen können wiederholt werden. Die Bewertungen werden zusammen mit den erbrachten CP von den Lehrenden dem zuständigen Prüfungsamt gemeldet und dort in die elektronische Prüfungsverwaltung (HISQIS) übertragen. im Master Medienbildung werden die Leistungen mit klassischen Leistungsnachweisen gemeldet (nähere Infos finden Sie beim Punkt Credit Points)
Formalia
Was ist beim Einreichen von Leistungen zu beachten?
Mit jeder Leistung ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung einzureichen. Die Lehrenden legen fest, ob Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen in gedruckter oder digitaler Form (oder in beiden Formen) einzureichen sind. In jedem Fall wird ein Deckblatt benötigt, das alle Angaben enthält, die zur Zuordnung der Leistung erforderlich sind. Ein Muster im Word-Format können Sie hier herunterladen. Auch bei Medienprodukten reichen Sie eine Eigenständigkeitserklärung und ein entsprechendes Deckblatt ein. Bei Internetprojekten bitte außerdem die URL angeben, unter der das Projekt im Netz zu finden ist, bei Filmessays legen Sie bitte eine DVD (oder einen anderen geeigneten Datenträger) bei.
Wie sollen schriftliche Arbeiten formal gestaltet werden?
An den folgenden Richtlinien können Sie sich orientieren, wenn Sie in den Arbeitsbereichen von Prof. Fromme und Prof. Iske eine Arbeit einreichen: PDF-Dokument Manuskriptgestaltung (April 2020)
- Schriftart und Schriftgröße: Lucida Sans Unicode 11 Pt (Zeilenabstand 1,15) oder Arial 12 Pt (Zeilenabstand 1,35); Überschriften der Hauptkapitel in 1 Pt größer und fett; Überschriften der Unterkapitel (1.1) 1 Pt größer und kursiv; Überschriften der Unterabschnitte (1.1.1) in gleicher Schriftart und Schriftgröße wie Text, aber kursiv. Text in Blocksatz setzen (Silbentrennung ein)
- Absatzabstände: Abstand zum Text oberhalb von Überschriften eine Leerzeile, Absatzabstand „nach“ auf 10 Pt einstellen (gilt auch für Überschriften); Seitenränder rechts, links und oben auf mindestens 2,5 cm, unten mindestens 2,8 cm.
- Hervorhebungen im Text: Nur kursiv; wörtliche Zitate werden durch An- und Abführungszeichen markiert, längere Zitate (mehr als drei Zeilen) werden durch Einrückung nach rechts (1 cm) und Schriftgröße 1 Pt kleiner als Normalschrift hervorgehoben (Zitate nicht kursiv setzen!); Hervorhebungen in wörtlichen Zitaten werden übernommen wie sie sind; darauf wird im Quellenverweis entsprechend hingewiesen, z.B. (Huber 2001, S. 45, Hervorh. i. Orig.)
- Absätze: Nicht nach jedem Satz eine neue Zeile beginnen, sondern jeweils für einen Gedankengang einen Absatz vorsehen
- Seitenumbruch: Beim Seitenumbruch darauf achten, dass eine Seite nicht mit einer einzelnen Zeile eines neuen Absatzes endet; ebenso sollte eine neue Seite nicht mit einer einzelnen Restzeile eines Absatzes von der Vorseite beginnen
- Abbildungen und Tabellen: Abbildungen und Tabellen im Text werden durchnummeriert (eigene Zählung für Abbildungen und Tabellen) und erhalten eine Überschrift, z.B.: Tab. 1: Computerbesitz von Grundschülern; unter der Tabelle oder Abbildung wird die Quelle angegeben, z.B.: Quelle: KIM 2006, S. 43; oder: Quelle: Eigene Umfrage
- Fußnote: Wenn eine Anmerkung für wichtig gehalten wird, die den eigentlichen Gedankengang eines Abschnittes verlässt (z.B. ein Hinweis auf die Biografie des zitierten Autors), dann wird eine solche Anmerkung per Fußnote eingefügt; für den Fußnotentext wird die gleiche Schriftart gewählt wie für den Standardtext (plus Blocksatz), allerdings 2 Pt kleiner.
- Seitennummerierung: Die Seiten der gesamten Arbeit werden durchnummeriert, die Zählung (1) beginnt beim Deckblatt (wo die Seitenzahl aber nicht gedruckt wird); die Seitenzahlen werden unten rechts (oder mittig) auf der Seite eingefügt (entsprechende Funktion des Textverarbeitungsprogramms nutzen)
- Inhaltsverzeichnis: Vor dem Text wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt, das alle Kapitel, Unterkapitel und Unterabschnitte mit den Seitenzahlen, auf denen sie zu finden sind, aufführt (mit allen modernen Textverarbeitungsprogrammen lassen sich Inhaltsverzeichnisse automatisch erstellen und bei Veränderungen im Text auch automatisch aktualisieren); das Inhaltsverzeichnis muss natürlich mit der Gliederung im Text übereinstimmen
- Literaturverzeichnis: Am Ende der Arbeit ist ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur (einschließlich Online-Quellen) einzufügen: Hinweise zur zum Stil der Literaturangaben (mit Beispielen) finden Sie im (auch oben erwähnten) PDF-Dokument Manuskriptgestaltung (April 2020)
- Formatvorlagen: Am besten erstellen Sie Formatvorlagen für die unterschiedlichen Textelemente Ihrer Arbeit (bzw. Sie ändern die vorhandenen Vorlagen), z.B. Standardtext, Fußnotentext, Überschrift 1, Überschrift 2, Überschrift 3, Literaturverzeichnis, Zitat, Abbildungsüberschrift